Sie sind an einem Job als Steuerberater interessiert oder haben in Ihrem Unternehmen eine Steuerberater-Stelle zu besetzen?
Suchen Sie direkt nach
Steuerberater-Jobs oder fragen Sie hier Personal an.
Jobbeschreibung Steuerberater
Der Steuerberater arbeitet häufig freiberuflich oder aber auch in einem Beratungsunternehmen. Er berät seine Klientel in allen Fragen des Steuerrechts und übernimmt für sie diverse Aufgaben im steuerlichen Bereich.
Typische Aufgaben eines Steuerberaters
Der Steuerberater übernimmt entweder freiberuflich oder innerhalb eines Beratungsunternehmens die steuerliche Betreuung von Unternehmen, Organisationen und Konzernen und vertritt seine Klientel vor dem Finanzamt. Er kümmert sich um die gesamte Steuerplanung sowie um die Optimierung von Unternehmensstrukturen (Standortplanung, Konzernstrukturierung) sofern sie steuerliche Relevanz haben.
Der Steuerberater ist auch Fachmann für Umgründungen, Unternehmenskäufe und –verkäufe und wird diesbezüglich von seinen Klienten zu Rate gezogen. Zu seinen Aufgaben gehört die Begutachtung der Unternehmensfinanzen und Dienstnehmerentsendungen.
Er erstellt Gutachten und leitet juristische Beratung in allen Fragen des Steuerrechtssystems. Er bewertet Verrechnungsmethoden und konzeptioniert Mitarbeiterbeteiligungsmodelle. Auch die Buchhaltung und Lohnverrechnung behält er dabei im Auge.
Der Steuerberater ist immer über alle steuerlichen Änderungen und Neuerungen auf den Laufenden. Zu seinen Aufgaben gehört auch die betriebswirtschaftliche Beratung.
Als Steuerberater wird durch den Staat grundsätzlich nur zugelassen, wer eine entsprechende berufliche Ausbildung vorzuweisen und die Prüfung vor der zuständigen Steuerberaterkammer bestanden hat. Dabei wird als Ausbildung ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Universitätsstudium vorausgesetzt.
Verlangt werden darüber hinaus mindestens drei Jahre (bzw. vier Jahre nach einen Fachhochschulstudium bzw. zehn nach einer kaufmännischen Ausbildung) praktische Tätigkeit im Bereich des Steuerwesens.Auch Bewerber aus anderen EG-Mitgliedstaaten können zur Prüfung zugelassen werden, sofern sie ein Diplom vorweisen können.