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Jobbeschreibung WEG-Verwalter
Der Wohneigentumsverwalter (WEG-Verwalter) verantwortet die komplette Administration gemeinschaftlichen Wohnungseigentums – von der Koordination der Angestellten bis hin zur Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten.
Zum Job und den typischen Aufgaben eines WEG-Verwalters gehören
Der § 27 des Wohnungseigentumsgesetzes definiert die Aufgaben und Befugnisse des WEG-Verwalters. Er bereitet Eigentümerversammlungen vor und leitet diese. Des Weiteren zählt die Umsetzung der gefassten Beschlüsse der Eigentümer zu seinen Aufgaben. In der Praxis betreut er die Wohnungen, wobei er Hausmeister und andere Dienstleistungsunternehmen koordiniert. Dazu zählen etwa Gärtner und Handwerker. Gemeinsam mit Verwaltungsbeiräten und Firmen begeht er turnusmäßig die Objekte. Versicherungsfälle bearbeitet er ebenfalls. Er pflegt Kontakte zu den Eigentümern und Beiräten. Auf der technischen Seite plant und begleitet er Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Modernisierungen.
Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben gehören zudem, Lasten-, Kosten- sowie Tilgungsbeträge und Hypothekenzinsen einzufordern. Er nimmt diese in Empfang und führt sie ab – soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt. Weitere Aufgaben wie die Verwaltung der eingenommenen Gelder oder die Informationspflicht bei einem Rechtsstreit regelt ebenfalls das Gesetz.
Zu seinen Arbeit- und Auftragsgebern zählen Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften. Die Wohnungseigentümer beschließen über seine Bestellung – aber auch über die Abberufung des Verwalters mit Stimmenmehrheit. Diese suchen Kandidaten mit einer erfolgreich absolvierten Ausbildung zum Immobilienkaufmann. Zusätzlich verlangen viele Arbeitgeber Berufserfahrung, gute MS-Office-Kenntnisse sowie fundiertes Wissen im Bereich Wohnungseigentumsgesetz und Rechtsprechung. Serviceorientierte Kandidaten, die über Kommunikationsstärke, Engagement und Eigeninitiative verfügen, sind gefragt.