Equal Pay ist eine der wichtigsten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vom 01.04.2017.

Das Ziel von Equal Pay ist es, dass Leiharbeitnehmer* in einem Kundenbetrieb ebenso viel Arbeitsentgelt verdienen wie ein vergleichbarer Mitarbeiter in dieser Firma.

Diese Verpflichtung trifft Kundenunternehmen allerdings erst, wenn der überlassene Leiharbeitnehmer mindestens neun Monate lang ununterbrochen im Kundenbetrieb arbeitet. Eine Unterbrechung liegt ab einem Zeitraum von mehr als drei Monaten vor. Die Regelung gilt auch, wenn ein anderer Personaldienstleister den Leiharbeitnehmer zuvor an das Unternehmen verliehen hat. Die einzelnen Überlassungszeiten sind einfach zusammenzurechnen. Sobald die neun Monate erreicht sind, hat der Leiharbeitnehmer Anspruch auf Equal Pay.

Was zählt zum Equal Pay-Anspruch?

Der Leiharbeitnehmer hat das Recht auf alle Geld- und Sachzuwendungen, die der Entleiher vergleichbaren eigenen Arbeitnehmern gewährt. Dazu zählen:

  • laufendes Entgelt inkl. aller Zuschläge und Zulagen
  • Sonderzahlungen
  • Prämien und Mietzuschüsse
  • Fahrtkostenerstattung
  • Spesen und Auslösungen (soweit sie Entgeltcharakter haben)
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Ansprüche auf Entgeltfortzahlung für Urlaub, Feiertage und im Krankheitsfall
  • Sachleistungen, wie z.B. Firmenwagen, die mit geldwertem Vorteil zu berücksichtigen sind
  • betriebliche Altersversorgung
  • Nutzung sozialer Einrichtungen (sofern damit geldwerte Vorteile verbunden sind)
  • Möglichkeiten des vergünstigten Personaleinkaufs
  • Gewährung von Aktienoptionen, Arbeitgeberdarlehen

Worauf gibt es keinen Anspruch?

Folgende Aspekte sind in Bezug auf Equal Pay für den Leiharbeitnehmer nicht relevant:

  • Aufwendungsersatz
  • Fälligkeit der Lohnzahlung
  • Ausschlussfristen
  • Kündigungsfristen
  • Regelungen zur Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • Urlaubsregelungen (z.B. Anzahl der Urlaubstage)

 

Sind Sie ein Branchenkunde*?

Als Branchenkunde sind Sie von der Neun-Monats-Regelung ausgenommen. Sie erreichen Equal Pay dadurch, dass sich der Grundlohn des Leiharbeitnehmers nach 15 Monaten Einsatzzeit in Ihrem Betrieb um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Die Erhöhung des Grundlohns erfolgt durch Robert Half und wird Ihnen mit einem angepassten Stundenverrechnungssatz in Rechnung gestellt. So erhält der Leiharbeitnehmer ein Entgelt entsprechend einem vergleichbaren Arbeitnehmer.

*Alle Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf weibliche und männliche Mitarbeiter.
**Dies gilt für alle Kunden, die einer Branche zugehören, die Branchenzuschlagstarifverträge bezüglich des Einsatzes von Leiharbeitnehmern geschlossen hat.