Arbeitnehmerüberlassung durch Zeitarbeitsfirmen | Robert Half
Jedes Unternehmen freut sich, wenn die Nachfrage nach dem eigenen Produkt oder der eigenen Dienstleistung steigt. Doch oft ist nicht absehbar, wie lange der Aufschwung anhält. In einigen Branchen schwankt die Nachfrage saisonbedingt, andere stehen in enger Verbindung zu Märkten mit unterschiedlicher Nachfrage, etwa der Automobilbranche. Als Unternehmen müssen Sie dann die Herausforderung bewältigen, Leistungsspitzen personell abzufedern. Gleichzeitig flexibel zu bleiben, ist dabei nicht immer einfach. Arbeitnehmerüberlassung garantiert Ihnen vollwertige Arbeitskräfte – und spart Ihnen Zeit sowie Recruiting-Kosten. Jedem zweiten Personalentscheider ist ein qualifizierter Bewerber abgesprungen – weil der Einstellungsprozess zu lange dauerte. Anstatt Anzeigen zu schalten, zeitaufwendige Bewerbungsgespräche zu führen und am Ende womöglich trotzdem ohne passenden Mitarbeiter dazustehen, überlassen Sie das Recruiting einfach den versierten Personalberatern bei Robert Half.
Kleine Unternehmen, die sich im Aufschwung befinden, haben oft weder das Budget noch das Know-how für eine gezielte Personalfindung. Sie profitieren zum einen vom guten Image eines etablierten Personaldienstleisters, der auch Bewerber anspricht, die Ihr Unternehmen womöglich gar nicht auf dem Radar haben. Zudem kommen besonders KMUs und Start-ups die Markt- und Fachkenntnisse eines Personalberaters zugute, die ihnen selbst möglicherweise noch fehlt. Namhafte Großunternehmen werden hingegen in der Regel von Bewerbungen nur so überhäuft. Das bindet eigene Kapazitäten. Setzen Sie Personaldienstleister ein, sparen Sie sich einen aufwändigen Auswahlprozess und Ihr Personal kann sich anderen Aufgaben widmen.
Zeitarbeitsunternehmen agieren proaktiv: Sie verfügen bereits über einen Bewerberpool und können das geforderte Personal dadurch schnell zur Verfügung stellen. Zudem liegt bei der Arbeitnehmerüberlassung das Arbeitgeber- und Fehlzeitrisiko bei den Zeitarbeitsfirmen und nicht bei Ihnen. Wenn ein Zeitarbeitnehmer ausfällt, sorgt der Personaldienstleister umgehend für Ersatz.
Damit Arbeitnehmerüberlassung erfolgreich ist, sollten Sie die Mitarbeiter auf Zeit von Beginn an ins Team und in die Firma integrieren. Sorgen Sie dafür, dass sie sich als Teil des Unternehmens fühlen. Sie erreichen eine optimale Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern auf Zeit und Stammbelegschaft zum Beispiel, indem Sie
Als Unternehmen interessiert Sie natürlich, ob sich Arbeitnehmerüberlassung auch finanziell lohnt. Diese Frage lässt sich mit einem klaren Ja beantworten – sofern man richtig rechnet. Wenn Sie die Kosten von Zeitarbeitnehmern und Angestellten vergleichen, müssen Sie neben den Gehältern auch die indirekten Lohnkosten Ihrer Stammbelegschaft einbeziehen, beispielsweise für die Beschaffung, Freisetzung oder Administration. Stellt man die Gesamtkosten gegenüber, so kommt einem Unternehmen die Beschäftigung eines Zeitarbeitnehmers mit demselben Stundenlohn immer günstiger als ein Stammangestellter, rechnet Markus Oliver-Schwaab in seinem Buch „Zeitarbeit. Chancen, Erfahrungen, Herausforderungen“ vor. Liegt der Stundensatz des Arbeiters auf Zeit über dem eines vergleichbaren Festangestellten, spart das Unternehmen laut Schwaab zumindest kurz- und mittelfristig. Bei längerfristigem Interesse sollten Sie darüber nachdenken, Arbeitskräfte von Zeitarbeitsfirmen komplett zu übernehmen.
Es kann durchaus passieren, dass Zeitarbeitnehmer von dem Entleihunternehmen für eine feste Stelle übernommen werden. Wenn Sie von der Expertise Ihres Zeitarbeitnehmers überzeugt sind, müssen Sie auf seine Unterstützung langfristig nicht verzichten.
Immer noch kursieren viele falsche Vorurteile gegenüber der Zeitarbeit. Wenn das Thema Arbeitnehmerüberlassung in den Medien diskutiert wird, dann meist sehr kritisch. Schwarze Schafe, die gegen Regeln und Gesetze verstoßen, erhalten große mediale Aufmerksamkeit. Das täuscht oft darüber hinweg, dass Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland vom Gesetzgeber und durch Tarifverträge reguliert ist. So gibt es beispielsweise seit längerer Zeit Mindestlöhne für Zeitarbeitnehmer. Auch die häufig sehr schwarz-weiß gezeichnete Gegenüberstellung von Festangestellten und Zeitarbeitnehmern ist irreführend. Denn Zeitarbeitskräfte sind ebenfalls festangestellt – nur eben bei Zeitarbeitsfirmen und nicht bei den Unternehmen, in denen sie eingesetzt werden. Sie haben deshalb selbstverständlich auch dieselben gesetzlichen Rechte und Pflichten wie Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsanspruch.
In Deutschland existieren zwei Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche. Beide sehen, abhängig von der Qualifikation des Zeitarbeitnehmers, verschiedene Entgeltgruppen vor. Die erste Entgeltgruppe wird für Tätigkeiten gezahlt, die lediglich eine Einweisung im Betrieb erfordern. Die höchste Entgeltgruppe gilt für selbstständig ausgeführte Tätigkeiten, die ein Studium sowie Berufserfahrung voraussetzen. Auch Geringqualifizierte erhalten nach den Tarifverträgen ein Gehalt, das über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Außerdem muss das Gehalt nach einer Einsatzdauer von neun Monaten an das der Stammbelegschaft angepasst werden. Das bestimmt § 8 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dieser Equal-Pay-Grundsatz wurde im April 2017 mit der Reform des Gesetzes eingeführt.