Frau mit schlechtem Gewissen im Vorstellungsgespräch

Bleiben Sie bei der Wahrheit

Ein internationales Unternehmen sucht einen neuen Abteilungsleiter. Laut der Stellenausschreibung werden ein Hochschulabschluss und mehrere Jahre Beruferfahrung vorausgesetzt. Zudem müssen Sie in der neuen Position fließend Englisch sprechen können. Da Sie die Stelle unbedingt haben möchten, versuchen Sie Ihr Glück und bewerben sich – auch wenn Sie nicht alle Kriterien erfüllen.

Ihren Schulabschluss, Ihr Studium und Ihre berufliche Tätigkeit weisen Sie durch Zeugnisse mit genauen Notenangaben nach – um diese Bedingungen kommen Sie nicht herum. Anders sieht es bei Zusatzqualifikationen aus: Eine Umfrage der Karrierebibel hat ergeben, dass 16 Prozent der Bewerber bei ihren Computer- und Fremdsprachenkenntnissen mogeln, um sich besser darzustellen.

Seien Sie ehrlich und geben Sie den Inhalt im Lebenslauf wahrheitsgemäß an. Mit Lügen schaden Sie sich nur selbst: Haben Sie zum Beispiel Grundkenntnisse in Englisch, dann schreiben Sie das auch so in Ihren Lebenslauf. Denn viele Personaler prüfen im Vorstellungsgespräch Ihre Angaben. Befragt er Sie auf Englisch und Sie beweisen sich nicht, schwindet Ihre Glaubwürdigkeit und somit Ihre Chance auf die neue Stelle.

Wenn Sie öfters Ihren Job gewechselt haben, geben Sie auch das zu – solange es nicht zu häufig ist, wird der Personaler das nicht kritisch hinterfragen. Eine Faustregel besagt, dass Arbeitnehmer mindestens drei Jahre in einem Unternehmen bleiben sollten: Ein Jahr um sich einzuarbeiten, ein weiteres um mitzuarbeiten und ein drittes um Erfolge zu erzielen.

Nicht alle Informationen gehören zum Inhalt im Lebenslauf

Je mehr Sie an Fähigkeiten im Lebenslauf angeben, desto näher kommen Sie Ihrem Traumjob. Sie müssen jedoch nicht alles über sich verraten: Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)  schützt Sie als Bewerber und verhindert, dass Sie durch bestimmte Angaben Nachteile haben. Wenn Sie zum Beispiel vermuten, dass ledige Kandidaten gegenüber verheirateten bevorzugt werden, lassen Sie einfach Ihren Familienstand weg. Außerdem ist folgender Inhalt im Lebenslauf optional:

  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Nationalität
  • Religion
  • Geschlecht
  • Lichtbild

Inzwischen ist es auch nicht mehr üblich, den Namen und den Beruf der Eltern oder Geschwister zu nennen. Sie bewerben sich – deshalb zählen Ihre Stärken und Fähigkeiten im Lebenslauf, nicht die Ihrer Familienangehörigen. Eine Ausnahme sind minderjährige Kandidaten: Bei ihnen werden die Namen der Eltern in den Arbeitsvertrag mit aufgenommen. Dieser kann schneller ausgefüllt werden, wenn die Daten bereits in Ihren Unterlagen stehen. In allen anderen Fällen gehören diese Angaben nicht zum Inhalt im Lebenslauf.

 

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