Im Vorstellungsgespräch stellen Personalentscheider viele Fragen. Aber nicht jede Frage ist auch zulässig. Auch wenn Sie als Personaler keine bösen Absichten haben, können Ihnen bestimmte Themen zum Verhängnis werden. Sie machen nicht nur einen schlechten Eindruck auf den Bewerber, sondern bringen sich auch in Konflikt mit dem Arbeitsrecht.

Als Personalentscheider ist es Ihre Aufgabe, im Bewerbungsgespräch herauszufinden, wie gut der Bewerber auf die Stelle und in Ihr Unternehmen passt. Doch im Bewerbungsgespräch sind Ihrer Neugier durch das Arbeitsrecht Grenzen gesetzt. Manche Themen sollten Sie nur mit viel Fingerspitzengefühl angehen – oder besser ganz vermeiden.

Diese Themen sollten Sie im Vorstellungsgespräch meiden

Die verbotenen Fragen im Vorstellungsgespräch lassen sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ableiten – im Volksmund auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Es ist ein wichtiges Gesetz, denn es soll Bewerber davor schützen, aus Gründen benachteiligt zu werden, die nichts mit ihrer beruflichen Qualifikation zu tun haben.

Grob lässt es sich in folgende Kategorien unterteilen: Rasse und ethnische Herkunft , Religion und Weltanschauung, Behinderung, Sexuelle Identität, Vorstrafen, Familienplanung, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit und Gesundheit. Damit sollten Sie niemals folgende Fragen stellen: 

  • „Aus welchem Land stammt ihre Familie?”
  • „Welcher Religion gehören Sie an?”
  • „Leiden Sie an körperlichen Einschränkungen?”
  • „Sind Sie homosexuell?”
  • „Waren Sie schon einmal im Gefängnis?”
  • „Sind Sie schwanger?”
  • „Sind Sie Mitglied einer Partei?“
  • „Sind Sie in der Gewerkschaft?”
  • „Gibt es erbliche Krankheiten in Ihrer Familie”

Diese oder ähnliche Fragen, die als diskriminierend gewertet werden können, sollten selbstverständlich auch in keiner anderen Recruiting-Aktivität -  wie zum Beispiel in Stellenanzeigen - auftauchen.

Die richtige Formulierung: Wie Sie verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch geschickt umschiffen

Es ist wichtig, sich bei den Fragen auf die Anforderungen der Stelle zu konzentrieren, anstatt auf die Eigenschaften des Kandidaten. Wenn der Bewerber in seinem zukünftigen Job viel reisen muss, möchten Sie natürlich herausfinden, ob das für ihn ein Problem darstellt. Nun sollten Sie nicht fragen, ob er verheiratet ist und das Reisen ein Problem für seine Familie wäre. Konzentrieren Sie sich stattdessen auf das Reisen an sich: „Der Job erfordert regelmäßig europaweite Reisen. Ist es für Sie in Ordnung, längere Zeiträume weg von zu Hause zu verbringen?“

Ausnahmen: Wann Sie verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch stellen dürfen

In bestimmten Fällen gehen Sie keine Gefahr ein, wenn Sie Fragen aus einem der oben genannten Themenbereiche stellen. Nämlich dann, wenn die Information in einem direkten Zusammenhang mit der Arbeit steht, auf die sich der Kandidat bewirbt.

So ist die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft erlaubt, wenn die Tätigkeit eine Gefahr für das ungeborene Kind darstellt, etwa beim Umgang mit gefährlichen Substanzen als Laborantin. Die Frage nach einer Vorstrafe hat ihre Berechtigung, wenn sie sich auf ein Vergehen bezieht, das sich im Bereich der zukünftigen Tätigkeit abgespielt hat.

In gewissen Fällen hat der Bewerber sogar eine  Offenbarungspflicht und muss ungefragt davon berichten. Zum Beispiel, wenn er wegen Diebstahls überführt wurde und sich als Bankangestellter bewirbt.

Auf welche Do's & Don'ts Sie sonst noch bei der Personalsuche achten sollten haben wir in der Broschüre Management Insights zusammengefasst. Außerdem stehen wir Ihnen bei der Auswahl geeigneter Bewerber jederzeit gern zur Verfügung.

 

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