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Die meisten Menschen warten jeden Monat mehr oder weniger ungeduldig auf ihr Gehalt. Der Gehaltszettel hingegen wird üblicherweise, ohne weiter beachtet zu werden, abgeheftet oder beiseitegelegt. Eine regelmäßige Überprüfung kann unter Umständen allerdings bares Geld bedeuten. Im Artikel erfahren Sie, wieso – und was Sie bei Fehlern in Ihrer Gehaltsabrechnung tun können.
So gehen Sie vor, um Ihre Entgeltabrechnung wirklich zu verstehen:
Auf der Gehaltsabrechnung ist jedes Detail wichtig
Die Abrechnung wird von vielen Angestellten lediglich als formales Beiwerk zum Gehalt verstanden: nur ein weiteres Dokument zum Abheften. Leider sorgen gerade Gewohnheit und Beständigkeit beim Gehalt dafür, dass Fehler übersehen werden. Aber was, wenn sich etwas an Ihrer Lebenssituation ändert oder bei den Daten ein Irrtum passiert ist?
Vielleicht haben Sie kürzlich geheiratet. in diesem Zuge hat sich dann auch Ihre Steuerklasse geändert, nämlich standardmäßig auf IV. Falls Sie und Ihr*e Partner*in große Unterschiede bei Ihrer jeweiligen Verdiensthöhe haben, ist möglicherweise auch ein Wechsel in die Steuerklassen III und V angebracht. Die Steuerklasse muss im Gehaltszettel angegeben sein und hat aufgrund der jeweiligen Abzugshöhe keinen geringen Einfluss auf Ihr Gehalt. Sollte Ihr Arbeitgeber die geänderte Steuerklasse auf der Gehaltsabrechnung nicht berücksichtigt haben, bekommen Sie – je nach Steuerklasse – gegebenenfalls einen falschen Betrag ausbezahlt.
Auch die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags ist nicht unerheblich: Neben dem festen Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von aktuell 14,6 Prozent wird seit 2015 ein Zusatzbeitrag erhoben, der 2022 im Durchschnitt bei 1,3 Prozent liegt. Je nach Krankenkasse variiert er aber zwischen 0,69 und 1,7 Prozent (nicht betriebsbezogene Kassen) beziehungsweise zwischen 0,3 und 2,2 Prozent (betriebsbezogene Kassen). Auch hier kann ein Fehler in einem falsch berechneten Gehalt resultieren.
Gehaltszettel: Das muss drinstehen
Ein genauerer Blick auf den Gehaltszettel kann im ersten Moment abschrecken, sodass er höchstens überflogen wird: Name ist richtig, Brutto stimmt, Netto ist wie immer – wird schon passen, denken viele. Für eine eingehendere Kontrolle sollten Sie indes wissen, welche Angaben und Daten die Gehaltsabrechnung enthalten muss. Die Wichtigsten sind:
- Name Brutto- und Nettogehalt
- Gesetzliche Abzüge (Lohnsteuer, Kirchensteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
- Krankenkassenzugehörigkeit
- Konfession
- Sozialversicherungsnummer
- Steuer-ID
- Steuerklasse
Auch die Arbeitsstunden oder -tage werden bei Angestellten üblicherweise angegeben, genau wie der jährliche Urlaubsanspruch sowie die Anzahl der bereits genommenen Urlaubstage. Darüber hinaus müssen neben dem normalen Gehalt Bezüge eingetragen werden – also Zulagen für Überstunden, Mehrarbeit, Wochenend- oder Feiertagsarbeit, Bonuszahlungen, Erschwerniszulagen, Weihnachtsgeld und weiteres –, da diese üblicherweise auch steuerpflichtig sind.
Gut zu wissen: Wie lange muss der Gehaltszettel eigentlich aufbewahrt werden? Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt gesetzlich Rentenversicherten, alle Unterlagen mindestens so lange aufzuheben, bis der daraus folgende Anspruch auf Rente bestätigt ist.
Die Abkürzungen auf dem Gehaltszettel
Um den Gehaltszettel richtig lesen zu können, sollten Sie auch die zahlreichen Abkürzungen verstehen, die darauf zu finden sind. Wir haben die wichtigsten Buchstabenkombinationen für Sie aufgeschlüsselt:
AV | Beitrag zur Arbeitslosenversicherung |
BGRS | Beitragsgruppenschlüssel - er dient bei Meldungen zur Sozialversicherung dazu, die Versicherungsbeiträge richtig zu ermitteln und zuzuordnen. Für voll versicherungspflichtige Angestellte ist der Schlüssel zum Beispiel die 1111. |
E | unregelmäßige Einmalbezüge wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Auch als S=sonstige Bezüge auffindbar. |
GB | Gesamtbrutto – unter anderem sind hier der Bruttolohn, vermögenswirksame Leistungen, Zuschläge und Zulagen enthalten. |
Ki,Frbtr. | Kinderfreibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird |
KiSt | Kirchensteuer |
KK % | maßgeblicher Beitragssatz zur Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag |
KV | gesetzlicher Beitrag zur Krankenversicherung |
L | laufende Bezüge, also alle regelmäßigen Zahlungen des Arbeitgebers |
LSt | Lohnsteuer |
N | Nachberechnung – nur relevant, wenn es in einer früheren Entgeltabrechnung Fehler gab und diese mit der vorliegenden Abrechnung korrigiert werden. |
PGRS | Personengruppenschlüssel – er gibt besondere Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses an, beispielsweise die Art der Beschäftigung oder Befristungen. |
PV | gesetzlicher Beitrag zur Pflegeversicherung |
RV | gesetzlicher Beitrag zur Rentenversicherung |
St | Steuerbrutto – die Summe aus dem tatsächlichen Gehalt, Einmalbezügen und geldwerten Vorteilen. |
StKl | Steuerklasse |
Z | einschlägiger Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose |
Was tun, wenn der Gehaltszettel Fehler enthält?
Nicht nur bei der Steuerklasse oder beim Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, aber auch in Hinblick auf Urlaubstage, Sachbezüge oder Zuschläge können Irrtümer passieren. Haben Sie beispielsweise außerplanmäßig sonntags oder feiertags gearbeitet und zahlt das Unternehmen dafür üblicherweise einen Zuschuss, sollten Sie mittels der Gehaltsabrechnung prüfen, ob die Info zum zusätzlichen Dienst auch in der Personalabrechnung angekommen ist.
Ist Ihnen tatsächlich ein Fehler auf dem Lohnzettel aufgefallen, sollten Sie den Arbeitgeber schnellstmöglich darauf hinweisen. Vieles lässt sich durch einen kurzen Anruf klären. Kann der Arbeitgeber den Fehler nicht nachvollziehen, sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen.
Geht es um mögliche Nachzahlungen, ist es sinnvoll, dem Arbeitgeber eine Frist zu setzen – lässt er sie verstreichen, befindet er sich automatisch in Verzug. Grundsätzlich gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, allerdings können sich aus dem Arbeitsvertrag, einem bestehenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung Ausschlussfristen ergeben, die diese Verjährungsfrist verkürzen.
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