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Über Geld spricht man nicht? Bei der Jobsuche ist diese Einstellung wenig vorteilhaft, denn hier spielt das Thema Vergütung eine entscheidende Rolle. Doch wann ist der Gehaltswunsch zu hoch, wann zu niedrig? Und in welchen Fällen sollten Sie Ihren Gehaltswunsch bereits im Anschreiben angeben – und wann eher nicht?
Das Wichtigste rund um den Gehaltswunsch in der Bewerbung
- Gehaltswunsch in der Bewerbung: eine sinnvolle Information
- Was ist ein angemessener Gehaltswunsch?
- Der richtige Zeitpunkt für die Gehaltsangabe
- Grundregeln für die Gehaltsangabe in der Bewerbung
- Drei Beispiele für eine gute Formulierung des Gehaltswunsches
- Fazit: Den Gehaltswunsch als Chance begreifen
Gehaltswunsch in der Bewerbung: eine sinnvolle Information
Das ist er: der Traumjob. Die in der Annonce geforderten Aufgaben stimmen, die gewünschten Qualifikationen haben Sie, das Unternehmen macht einen guten Eindruck und passt zu den eigenen Vorstellungen. Einer Bewerbung steht also nichts mehr im Weg. Doch dann steht da dieser kleine Satz am Ende der Stellenbeschreibung: „Bitte geben Sie Ihre Gehaltsvorstellung an.” Und nun?
Eine Gehaltsangabe in der Bewerbung angeben zu müssen, mag bei manchen Kandidat*innen ein mulmiges Gefühl hervorrufen. Für einige ist sie sogar ein Grund, sich gar nicht erst auf den Job zu bewerben. Dabei kann es durchaus sinnvoll sein, den Gehaltswunsch bereits im Anschreiben anzugeben. Denn er bietet für Bewerbende eine Chance, sich zu positionieren.
Den meisten Arbeitgeber*innen, die eine Angabe des Gehaltswunsches möchten, geht es nicht etwa darum, besonders kostengünstige Beschäftigte zu finden. Sie möchten vielmehr sicherstellen, dass die Erwartungshaltung des*der Kandidat*in nicht zu sehr von der eigenen abweicht und die Einstellung nicht allein aus finanziellen Gründen scheitert.
Werden Bewerbende, die ihren Gehaltswunsch im Anschreiben nennen, eingeladen, gibt ihnen das bereits im Vorstellungsgespräch die Sicherheit, mit der späteren Vergütung zufrieden sein zu können. Vorausgesetzt, sie haben kein extra niedriges Gehalt angegeben, um den Job zu bekommen.
Was ist ein angemessener Gehaltswunsch?
Was bringt meine Arbeitskraft dem potenziellen neuen Arbeitgeber? Wie viel bin ich eigentlich wert? Was ist zu viel, was zu wenig Verdienst? Den eigenen Marktwert richtig einzuschätzen, fällt den meisten Bewerber*innen schwer. Gerade für Jobeinsteiger*innen ist es oftmals eine Herausforderung, sich in puncto Gehaltswunsch richtig zu positionieren.
Ein zu niedriger Gehaltswunsch zeugt von Bescheidenheit – allerdings wird das dem*der Bewerber*in nicht unbedingt positiv ausgelegt. Im Gegenteil: Wer zu wenig Vergütung fordert, dem attestieren Personalverantwortliche schnell ein mangelndes Selbstbewusstsein – ein Grund, gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch einzuladen.
Nicht nur viel zu niedrige Gehaltsvorstellungen, auch viel zu hoch angesetzte Gehaltswünsche in Bewerbungen sind unangebracht. Für Wechselwillige etwa ist empfehlenswert, maximal zehn Prozent des bisherigen Verdienstes aufzuschlagen. Kandidat*innen, die zu viel wollen, werden schnell als arrogant abgestempelt. Sind sie für den Arbeitgeber dennoch interessant, müssen sie sich oft vergleichsweise schnell für ihre hohen Forderungen rechtfertigen. Dann sollten sie diese gut verargumentieren können, etwa mit besuchten Weiterbildungen, sehr guten Qualifikationen, intensiven Branchenkenntnissen oder langjähriger Berufserfahrung.
Wer zu hoch pokert, kann sich also schnell ins Aus manövrieren. Mit einem zu niedrig angesetzten Gehaltswunsch wiederum bekommen Bewerber*innen nicht das, was sie verdienen – wenn sie überhaupt eine Chance im Bewerbungsprozess haben.
Doch wie genau lässt sich ein angemessenes Gehalt ermitteln? Bei der Höhe der Vergütung bietet Jobwechslern der aktuelle Verdienst eine gute Orientierung. Wer erst in den Arbeitsmarkt einsteigt, kann sich am marktüblichen Gehalt orientieren. Recherchen im Internet, Gespräche mit Bekannten aus der Branche sowie etwaige Tarif- und Betriebsvereinbarungen können zusätzliche Anhaltspunkte für einen angemessenen Gehaltswunsch liefern. Auch die Unternehmensgröße und die aktuelle Marktlage sind in die Berechnungen miteinzubeziehen.
Der richtige Zeitpunkt für die Gehaltsangabe
Haben Bewerber*innen einen angemessenen Marktwert ermittelt, fragen sich viele, wann genau Sie auf das Thema Gehalt zu sprechen kommen sollen. Bereits im Anschreiben? Im ersten Gespräch? Oder erst in extra Gehaltsverhandlungen?
Grundsätzlich gilt: Ist in der Stellenausschreibung keine Gehaltsangabe gefordert, sollten Bewerber*innen im Anschreiben darauf verzichten. Ein Gehaltswunsch zu diesem Zeitpunkt kann schnell als anmaßend ausgelegt werden.
Auch im ersten Vorstellungsgespräch sollten Kandidat*innen nicht über den Lohn sprechen, wenn das Gegenüber nicht explizit danach fragt. Oft sind zu diesem Zeitpunkt noch andere Bewerber*innen im Rennen und der Arbeitgeber sortiert anhand des ersten persönlichen Eindrucks aus. Gehaltswünsche an dieser Stelle zu formulieren, könnte den Eindruck erwecken, dass es nur auf das Geld und nicht auf die Arbeit im Unternehmen ankommt.
Erst in der zweiten Vorstellungsrunde kann das Thema Gehalt auf den Tisch kommen – meistens am Ende des Gesprächs. Sollte die Thematik nicht von Unternehmensseite aus angesprochen werden, ist es Ihr gutes Recht, selbstständig nachzuhaken, auch wenn es schwerfällt.
Grundregeln für die Gehaltsangabe in der Bewerbung
So unangenehm für Kandidat*innen das Thema Geld auch sein mag: Wird die Gehaltsangabe explizit im Anschreiben gewünscht, kommen Sie nicht drum herum. Die Aufforderung zu ignorieren, ist für Bewerber*innen dann keine Option, sondern ein klarer Minuspunkt im Bewerbungsprozess. Viele Personalverantwortliche sortieren Bewerbungen, in denen eine gewünschte Angabe zum Gehalt fehlt, direkt aus.
Wird die Gehaltsangabe bereits im Anschreiben gewünscht, empfiehlt es sich, folgende Grundregeln zu beachten:
- Der Gehaltswunsch steht im Schlusssatz des Anschreibens. Es genügen ein bis zwei konkrete Sätze.
- Die Gehaltsangabe bezieht sich immer auf ein Brutto-Jahresgehalt.
- Wer statt einer konkreten Zahl eine Gehaltsspanne nennt, signalisiert Verhandlungsbereitschaft. Achtung: Rechnen Sie damit, dass es zu Verhandlungen im unteren Gehaltsniveau kommt.
- Beim Jobwechsel können Bewerber*innen maximal zehn Prozent aufschlagen.
- Die Gehaltsangabe enthält keine Zusatzleistungen.
- Ein 13. Monatsgehalt spielt bei der Angabe des Gehaltswunschs keine Rolle.
Drei Beispiele für eine gute Formulierung des Gehaltswunsches
Halten sich Bewerber*innen an die Grundregeln, bieten sich im Anschreiben beispielsweise folgende gängige Möglichkeiten zur Formulierung des Gehaltswunsches:
- Bewerber*innen können Ihren Gehaltswunsch direkt und ohne Umschweife auf den Punkt bringen: „Meine Gehaltsvorstellung liegt bei 70.000 Euro brutto im Jahr.“
- Der Gehaltswunsch kann zusätzlich argumentativ belegt werden: „Aufgrund meiner oben beschriebenen Erfahrung und Fähigkeiten strebe ich ein Jahresgehalt von 50.000 Euro brutto an.“
- Bewerber*innen können neben ihren Argumenten auch einen Verhandlungsspielraum angeben: „Aufgrund meiner oben beschriebenen Erfahrung und Fähigkeiten strebe ich ein Jahresgehalt zwischen 65.000 und 75.000 Euro brutto an.“
Fazit: Den Gehaltswunsch als Chance begreifen
Gehaltsangaben in einem Bewerbungsschreiben sind kein Grund für ein mulmiges Gefühl. Im Gegenteil: Sie führen im Idealfall dazu, dass Kandidat*innen sich mit ihrem Marktwert auseinandersetzen und ihn angemessen an Personalverantwortliche richten. Wer die Lage auf dem Arbeitsmarkt sondiert, sich der eigenen Stärken bewusst ist sowie die eigenen Qualifikationen und Fähigkeiten realistisch einschätzen kann, hat gute Chancen, seine Vorstellungen von einer angemessenen Vergütung im späteren Gespräch geschickt und logisch nachvollziehbar zu untermauern. Einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch steht also fast nichts mehr im Wege.
Sie möchten Ihren Marktwert ermitteln? Einen Überblick über branchenübliche Gehälter bietet Ihnen unsere aktuelle Gehaltsübersicht.
Als Personaldienstleister haben wir uns die Aufgabe gestellt, Sie bei Ihrer Jobsuche eingehend zu unterstützen. Unsere Expertise umfasst nicht nur Hilfe bei der Suche nach dem richtigen Job, sondern auch Beratungen zu allen Stationen des Bewerbungsprozesses und darüber hinaus.
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Bildquelle: © Andrea Picquadio/2019- pexels.com