Für eine ausgewogene Work-Life-Balance ist es wichtig, dass Sie den Alltag auch einmal hinter sich und die Seele baumeln lassen. Denn erholte Menschen arbeiten konzentrierter und effizienter. Deswegen sieht das Arbeitsrecht einen Erholungsurlaub vor. Doch wissen Sie was Ihnen zusteht? Wir haben die häufigsten Fragen gesammelt und liefern Ihnen die Antworten. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um allgemeine gesetzliche Regelungen handelt und es bei einzelnen Punkten zu Abweichungen durch tarifvertragliche oder betriebliche Vereinbarungen kommen kann.

1. Wie viele Tage Urlaubsanspruch habe ich?

Als Arbeitnehmer stehen Ihnen 24 Werktage Urlaub im Jahr zu. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz. Dabei geht das Arbeitsrecht jedoch von einer Sechs-Tage-Woche aus, denn der Samstag ist ebenfalls ein Werktag. Büroangestellte arbeiten in der Regel fünf Tage pro Woche, deshalb ist ihr Urlaubsanspruch anteilig geringer und beträgt 20 Tage im Jahr.

Die gute Nachricht: Die meisten Firmen gewähren Ihren Mitarbeitern mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub. Ein höherer Urlaubsanspruch ist im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgelegt.

2. Habe ich Anspruch auf drei Wochen Urlaub am Stück?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Ist das der Fall, steht Ihnen Urlaub an zwölf aufeinander folgenden Werktagen zu – allerdings auf Basis der Sechs-Tage-Woche. Das bedeutet, bei einer Fünf-Tage-Woche dürfen Sie höchstens zehn Tage, also zwei Wochen am Stück nehmen. Wollen Sie drei Wochen hintereinander oder länger Urlaub nehmen, dürfen dringende betriebliche Gründe nicht entgegen stehen.

3. Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen?

Es ist ein weit verbreiteter Mythos, dass Sie sich in der Probezeit nicht freinehmen dürfen. Natürlich sollen auch Sie sich erholen. Ihr gesamter Jahresurlaub steht Ihnen allerdings erst zu, wenn Sie länger als sechs Monate im Unternehmen sind.

Davor haben Sie anteiligen Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit – also pro Monat 1/12 des Jahreskontingents. Ein Beispiel: Bei 24 Tagen Urlaub im Jahr sind das zwei pro Monat. Wenn Sie seit drei Monaten in Ihrer Firma arbeiten, haben Sie also Anspruch auf sechs Tage Urlaub.

4. Darf ich einfach Urlaub machen, wenn mein Chef es verbietet?

Ihr Chef genehmigt Ihren Urlaubsantrag nicht und Sie fahren trotzdem? Vorsicht! Denn Sie riskieren so eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung. Daher sollten Sie als Arbeitnehmer die Entscheidung Ihres Vorgesetzten akzeptieren. Generell braucht Ihr Chef allerdings gute Gründe, um Ihren Urlaubsantrag nicht zu genehmigen - beispielsweise weil dringende betriebliche Gründe Ihrem Urlaubswunsch entgegenstehen.

5. Wann darf mein Chef meinen Urlaubsantrag ablehnen?

Sie reichen für den gleichen Zeitraum einen Urlaubsantrag ein wie Ihre Kollegen? Dann kann es Ihnen passieren, das Ihr Urlaubsantrag nicht genehmigt wird und der eines Kollegen schon - oder anders herum. Damit verhält Ihr Chef sich übrigens absolut richtig. Denn fallen zu viele Mitarbeiter weg, darf er einen Urlaubswunsch aus sogenannten Sachgründen ablehnen. Hierzu zählen dringende betriebliche Belange.

Ein Beispiel: Ihr Unternehmen macht den meisten Umsatz während des Weihnachtsgeschäfts. In einem solchen Fall verhängen Firmen häufig eine „Urlaubssperre“. Liegen solche betriebliche Gründe vor, müssen Sie Ihre Urlaubspläne verschieben.

6. Innerhalb welcher Frist muss mein Chef mir meinen Urlaub genehmigen?

Ihr Chef sollte Ihren Urlaubsantrag innerhalb eines angemessenen Zeitraums genehmigen oder ablehnen. Eine eindeutige Frist liefert das Gesetz leider nicht. Sie können aber bei einem Zeitraum von etwa einem Monat nach Abgabe Ihres Urlaubsantrags davon ausgehen, dass die Frist auch von Arbeitsgerichten als angemessen gilt.

Doch Vorsicht: Nur weil der Chef die angemessene Frist verstreichen lässt, ist das kein Freischein. Sie dürfen ohne Genehmigung auch keinen Urlaub nehmen. Damit riskieren Sie die Kündigung. Bitten Sie Ihren Chef lieber um eine zeitnahe Rückmeldung und lassen Sie sich den Urlaubsantrag schriftlich genehmigen.

7. Darf mein Chef einen bereits genehmigten Urlaub zurückziehen?

Genehmigt ist genehmigt! Ihr Chef ist daran laut Arbeitsrecht gesetzlich gebunden. Der Urlaubsantrag lässt sich prinzipiell nur widerrufen, wenn Sie auch damit einverstanden sind. Jedoch gibt es auch Ausnahmefälle. Dazu zählt zum Beispiel, wenn unerwartet so viele Mitarbeiter ausfallen, dass die Produktion oder der termingerechte Jahresabschluss gefährdet sind.

8. Darf mich mein Chef aus dem Urlaub zurückbeordern?

In absoluten Notfällen ja, aber nur wenn das Unternehmen ohne Sie in seiner Existenz gefährdet ist. Dieser Fall dürfte in der Praxis kaum vorkommen. Falls doch muss Ihr Arbeitgeber in diesem Fall für Ihre anfallenden Kosten wie eine Stornierung oder Ihre Rückreise aufkommen - unabhängig davon, ob Sie gerade zuhause entspannen oder Kontinente am anderen Ende der Welt bereisen.

9. Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?

Werden Sie im Urlaub krank, brauchen Sie sich nicht über die vergeudete Zeit zu ärgern. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und gehen Sie zum Arzt. Im Urlaub benötigen Sie ab dem ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest.

10. Kann mein Urlaub verfallen oder kann ich meinen Resturlaub mit ins nächste Jahr nehmen?

Haben Sie am Ende des Jahres noch Urlaubstage übrig, dürfen Sie diese unter bestimmten Bedingungen mit ins neue Jahr nehmen: Nämlich dann, wenn Sie aus persönlichen oder betrieblichen Gründen Ihren vollen Jahresurlaub im vergangenen Jahr nicht nutzen konnten.

Informieren Sie in jedem Fall Ihren Chef, dass Sie die restlichen Tage erst im kommenden Jahr aufbrauchen. Viele Unternehmen erlauben Ihren Mitarbeitern grundsätzlich, ein paar Tage in das neue Jahr mitzunehmen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalabteilung, ob dies auch für Sie gilt und bis wann Sie den Resturlaub spätestens nehmen müssen.

Dürfen Sie Ihren Resturlaub bis Ende März des darauffolgenden Jahres mitnehmen, verfällt Ihr Anspruch nicht. Und das auch, wenn Sie in den ersten drei Monaten des neuen Jahres krank sind. In diesem Fall dürfen Sie Ihren Resturlaub auch später nehmen – tun Sie das jedoch so bald wie möglich.

Eine weitere Ausnahme gilt für Mitarbeiter, die zum 31. Dezember noch keine sechs Monate im Unternehmen sind und den Urlaub wegen ihrer Probezeit nicht nehmen konnten. Trifft das auf Sie zu, dürfen Sie Ihre restlichen Urlaubstage sogar bis zum Ende des folgenden Jahres aufbrauchen.

11. Muss ich Urlaub nehmen oder darf ich mir das Geld ausbezahlen lassen?

Sie können sich Ihre Urlaubstage nur in einem Fall auszahlen lassen: Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden und deshalb Ihren Resturlaub nicht mehr nehmen können. Auch bei fristloser Kündigung oder bei Freistellungen gilt diese Regel. Nehmen Sie ihren Urlaub und gönnen sich die Auszeit. Damit Sie so richtig entspannen können, beachten Sie unsere Tipps für Ihre Urlaubsübergabe!

12. Haben Mitarbeiter mit Kindern Anspruch auf Urlaub während der Schulferien?

Nein. Ob ein Arbeitnehmer schulpflichtige Kinder hat oder nicht, spielt für den Gesetzgeber keine Rolle. Dennoch gibt es Chefs, die auf die Urlaubswünsche von Müttern und Vätern in den Schulferien Rücksicht nehmen.

Generell spielen soziale Gesichtspunkte eine Rolle dabei, wem Ihr Chef bei der Urlaubsplanung den Vorzug gibt. Dazu zählen Kriterien wie:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Alter und Anzahl der schulpflichtigen Kinder
  • Gesundheitszustand
  • Urlaub anderer Familienangehöriger oder
  • die Urlaubsregelung in den vergangenen Jahren.

13. Habe ich an Heiligabend das Recht auf einen freien Tag?

Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Möchten Sie an diesen beiden Tagen freihaben, müssen Sie Urlaub beantragen. Viele Unternehmen arbeiten am 24. und 31. Dezember jedoch nur bis mittags. Sie benötigen dann jeweils nur einen halben Urlaubstag.

Schließt Ihr Arbeitgeber das Büro für einen halben Tag an Heiligabend und Silvester, kann sich daraus ein „Gewohnheitsrecht“ für Sie als Arbeitnehmer ableiten. Passiert dies nämlich drei Jahre hintereinander ohne Vorbehalt Ihres Arbeitgebers, ergibt sich eine betriebliche Übung. Das bedeutet laut § 151 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Sie dürfen davon ausgehen, dass Sie auch in den folgenden Jahren nur einen halben Tag arbeiten müssen. Es entsteht also ein Vertrag aufgrund einer stillschweigenden Annahme.


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