Jobwechsel sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur weiteren Karriere. Nachdem alle Gesprächsrunden beim neuen Unternehmen erfolgreich gemeistert sind, steht Angestellten mit Wechselabsichten noch ein weiterer heikler Termin bevor: das Kündigungsgespräch mit dem bisherigen Arbeitgeber. Das mulmige Gefühl, das viele dabei im Vorfeld haben, ist aber unbegründet. Damit es nicht zum Stolperstein wird, sollten Arbeitnehmer*innen jedoch folgende Tipps zu beherzigen.

Mit diesen Worten richtig kündigen:

Wie kündige ich richtig?

Die Auflösung eines Arbeitsvertrages ist eine ernste Sache – unabhängig davon, welche Seite die Kündigung ausspricht. Denn die Trennung wird in jedem Fall die berufliche Laufbahn der betroffenen Beschäftigten beeinflussen. Kündigen diese selbst, sollten sie aber nicht nur ihre weitere Karriere im Blick haben, sondern auch einen professionellen Abschied planen.

Ein zentrales Element ist dabei das Kündigungsgespräch zwischen Arbeitnehmer*innen und ihrer Führungskraft. Diese Unterhaltung ist allein schon deshalb wichtig, weil die Rückkehr zu einem ehemaligen Arbeitgeber irgendwann wieder eine interessante Option sein kann. Die wird sich aber kaum realisieren lassen, wenn der vorherige Abgang in schlechter Erinnerung geblieben ist.

Allerdings ist das Gespräch mit dem Chef oder der Chefin über die eigene Kündigung für viele keine leichte Übung. Im Gegenteil: Manche habe sogar Angst, zu kündigen. Die ist aber in den meisten Fällen unbegründet. Unternehmen sind nämlich daran interessiert, die Situation nicht eskalieren zu lassen. Andernfalls würde das auf die verbliebene Belegschaft keinen guten Eindruck machen und für Unruhe sorgen. Auch könnte es sein, dass aus dem Ruder gelaufene Kündigungsgespräche nach außen dringen und neue Bewerber abschrecken.

Damit es bei Ihrem selbst gewählten Abschied erst gar nicht dazu kommt, sollten Sie Ihren Teil zum guten Gelingen beitragen und sich gründlich auf die Aussprache vorbereiten. 

 

Kündigung sachlich begründen

Wenn Sie selbst kündigen, dürften Sie dafür gute Gründe haben. Dazu können neben Ihren Karriereplänen auch familiäre und gesundheitliche Zwänge gehören. Oder vielleicht wollen Sie Ihr Leben komplett umkrempeln und einen Neuanfang wagen. Auch möglich: Die Arbeitsbedingungen in Ihrem aktuellen Unternehmen führen zu dieser Entscheidung.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, eine Begründung für Ihre Kündigung anzuführen. Aber wenn Sie es tun möchten beziehungsweise danach gefragt werden, sollten Sie sich darüber im Vorfeld Gedanken gemacht haben. Denn führen Sie aus dem Stegreif oder aus Verlegenheit spontan fadenscheinige Motive an, so sieht das nicht gut aus. Deshalb sollten auf entsprechende Fragen gefasst sein.

  • Formulieren Sie Ihre wichtigsten Beweggründe für Ihre Kündigung gleichermaßen unmissverständlich wie diplomatisch.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Argumente sachlich richtig sind.
  • Ziehen Sie eine klare Linie zwischen persönlichen und beruflichen Umständen, die für Ihren Weggang entscheidend sind.

Übrigens: Es ist nicht nur wichtig, sich auf die Unterredung vorzubereiten. Es kommt auch auf den Zeitpunkt an, in dem Sie Ihre Kündigung einreichen. Dass Sie dabei die vertragliche Frist einhalten, ist selbstverständlich. Aber wann genau ist es im jeweiligen Zeitraum strategisch klug, den Arbeitgeber von Ihren Absichten zu informieren?

Angenommen, Sie haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten bis zum Quartalsende. Dann sollten Sie nicht schon in den ersten beiden Monaten des vorhergehenden Quartals Ihre Kündigung einreichen. Denn die verbleibende Zeit kann manchmal etwas heikel werden. Deshalb warten Sie mit Bekanntgabe Ihrer Kündigung besser etwas länger, ohne sie auf den letzten Drücker zu machen. Ein guter Zeitpunkt ist etwa Mitte des letzten Quartalsmonats. Also beispielsweise Mitte März bei einer Kündigung zum 30 Juni.

Wenn Sie kündigen, dann muss dies zwingend in schriftlicher Form und eigenhändig von Ihnen unterschrieben geschehen. Dennoch sollten Sie dieses Schrifterfordernis nicht zum Anlass nehmen, Ihre Kündigung einfach per Post zu senden. Sie sollten Ihr Kündigungsschreiben auf jeden Fall persönlich abgeben. Das zeugt von Respekt gegenüber Ihrem Arbeitgeber.

Wie sage ich meinem Arbeitgeber, dass ich kündige?

Das Kündigungsgespräch ist für Angestellte nicht immer einfach. Auf der einen Seite hat es oft etwas Erleichterndes, auf der anderen Seite ist es womöglich auch belastend. Schon der Gesprächsbeginn kann als große Hürde empfunden werden. Während anfangs vielleicht noch Floskeln über das Wetter und andere allgemeine Themen weiterhelfen, so geht es früher oder später doch zur Sache. Für diesen Moment sollten Sie sich einen Einstiegssatz zurechtlegen. Dafür und für den weiteren Verlauf ist es nicht ehrenrührig, einen kleinen Zettel mit Stichworten dabeizuhaben. Inhaltlich könnten Sie Folgendes zu Beginn des Kündigungsgesprächs mit dem oder der Vorgesetzten anbringen:

  • Sie suchen neue Herausforderungen und kündigen deshalb. Die Entscheidung ist Ihnen nicht leicht gefallen.
  • Sie haben viel auf Ihrer aktuellen Position gelernt, möchten Ihre Kenntnisse und Qualifikationen aber nun in einem anderen Unternehmen erweitern.
  • Dieses Gespräch fällt Ihnen nicht leicht, weil die Zusammenarbeit stets angenehm war. Aber nun ist der Moment für eine berufliche Neuorientierung gekommen.

Richtig kündigen heißt für Arbeitnehmer*innen auch, während des gesamten Gesprächs ruhig und sachlich zu bleiben. Persönliche Kritik an Chefin oder Chef beziehungsweise an Kolleginnen und Kollegen ist – wenn berechtigt und begründet – durchaus möglich. Das allerdings in einem ruhigen und nicht verletzenden Ton. Selbst wenn Ihr Gegenüber die Fassung verlieren sollte, bewahren Sie auf jeden Fall Haltung.

Das gilt nicht nur für Ihre Ausdrucksweise, sondern auch für die äußere Präsentation. Achten Sie auf einen ernsten, fokussierten Gesichtsausdruck und nehmen Sie gleichzeitig eine möglichst entspannte Körperhaltung ein, ohne sich in den Sessel zu lümmeln.

Und irgendwann geht auch dieses Gespräch zu Ende. Dann ist der Moment gekommen, an dem Sie Ihr Kündigungsschreiben überreichen. Bedanken Sie sich dabei für die gute Zusammenarbeit und das Gespräch. Klären Sie darüber hinaus, wie es in der verbleibenden Zeit weitergehen soll. Fragen Sie beispielsweise, wann und auf welche Weise Ihr Abgang in der Belegschaft und gegebenenfalls nach außen hin mitgeteilt werden soll. Halten Sie sich an diese Absprache – auch wenn Sie vor lauter Erleichterung am liebsten der ganzen Welt entgegen rufen möchten: “Ich habe gekündigt!” 

Kündigung intern und extern kommunizieren

Meist ist es nicht damit getan, dass Sie Ihre Kündigung nur der Chefin oder dem Chef mitteilen. Abhängig von der oben erwähnten Absprache informieren Sie zusätzlich weitere relevante Personen von Ihrer Entscheidung. Aber selbstverständlich erst, nachdem die Firmenleitung Bescheid weiß. Dafür bieten sich Einzelgespräche an, ein Aushang, eine Rund-Mail, aber auch ein geselliger Abschied mit Umtrunk in größerer Teamrunde ist möglich. Kund*innen können Sie persönlich, telefonisch oder per E-Mail über Ihren Jobwechsel informieren.

Bereiten Sie an Ihren letzten Arbeitstagen im alten Job außerdem alles für einen reibungslosen Übergang von Ihnen auf Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger vor. Helfen Sie zum Beispiel bei der Einarbeitung, indem Sie alle erforderlichen Informationen teilen. Schließen Sie laufende Projekte möglichst noch selbst ab.

Bevor ein Kündigungsgespräch stattfindet, sollte im Idealfall die nächste berufliche Station feststehen. Ist es bei Ihnen noch nicht soweit, obwohl Sie bereits Abwanderungsgedanken haben, dann helfen wir Ihnen gerne bei der passenden Stelle.