Den Lebenslauf verschönern, Lücken verschweigen, schlechte Noten kaschieren oder Skills dazu erfinden: So mancher Kandidat nutzt Bewerbungslügen, um sich noch besser zu präsentieren. Doch das kann gehörig nach hinten losgehen. Lesen Sie hier, warum sich Lügen im Vorstellungsgespräch nicht lohnen – und sogar juristisch heikel sind.

Die häufigsten Bewerbungslügen deutscher Bewerber

Dass es Kandidaten im Bewerbungsgespräch nicht so streng mit der Wahrheit nehmen, ist für Personaler ein bekanntes Problem. Zumindest legt das eine Umfrage in unserem Auftrag nahe.

Demnach haben knapp drei Viertel (71 %) von 500 befragten Managern schon einmal einen Bewerber wegen falscher Angaben aussortiert.

Damit reagieren sie auf unwahre Behauptungen strenger als ihre Kollegen in anderen Ländern. In Belgien und der Schweiz (je 68 %) sowie in Großbritannien (59 %) geht man etwas gnädiger mit Schummlern um.

Am lockersten sehen es französische Führungskräfte: Dort drückt sogar mehr als die Hälfte der Befragten (46 %) bei Bewerbungslügen ein Auge zu.

Lügen verstecken Bewerber übrigens auch in ihrer Vita: „In welchen Bereichen ihres Lebenslaufs haben Bewerber schon falsche oder übertriebene Informationen angegeben?“

Auf diese Frage antworteten deutsche Führungskräfte wie folgt:*

  • Fachliche Kompetenzen (54 %)
  • Berufserfahrung (50 %)
  • Fremdsprachenkenntnisse (39 %)
  • Aufgabenbereiche früherer Positionen (30 %)
  • Ausbildung/Abschlüsse/Qualifikationen (29 %)
  • Führungskompetenz (28 %)
  • Früheres Gehalt (19 %)
  • Praktika (15 %)
  • Projektmanagementfähigkeiten (12 %)

*Quelle: Robert Half, Arbeitsmarktstudie 2017; Befragte: 357 Manager in Deutschland

Grund 1: Personaler decken Lügen im Vorstellungsgespräch auf

Die Bandbreite von Lügen im Vorstellungsgespräch ist somit recht groß. Sprachkenntnisse dazu erfinden, Erfahrungen und Erfolge unverhältnismäßig aufbauschen – oder sogar Bildungsabschlüsse vortäuschen: Um an ihren Traumjob zu kommen, werden manche Bewerber richtig kreativ.

Da wird aus einem normalen Praktikum schnell mal eine berufliche Station, aus Lücken im Lebenslauf eine selbständige Tätigkeit, aus der privaten Reise in die USA ein offizieller Auslandsaufenthalt.

Wir raten aber: Bleiben Sie als Bewerber immer bei der Wahrheit! Denn egal wie gut Sie sich vorbereiten – Unwahrheiten im Lebenslauf oder Vorstellungsgespräch kommen früher oder später ans Licht.

Personaler sind dafür sensibilisiert und sogar geschult, Lügen im Vorstellungsgespräch auf die Schliche zu kommen. Zum Beispiel recherchieren sie bei Zweifeln an Ihren Angaben im Netz über Sie, fragen Ihren ehemaligen Arbeitgeber oder haken im Vorstellungsgespräch sehr genau nach.

Beliebt sind dabei etwa Fragen zu Nebensächlichkeiten, mit denen Sie nicht gerechnet haben. Denn die Verantwortlichen wissen: Wer lügt, der hat seine Antworten zwar genauestens geplant – kann aber unmöglich alle Details bedacht haben.

Grund 2: Bewerbungslügen können den Job kosten – auch nach der Probezeit

Häufig ist beim Vorstellungsgespräch nicht nur der Personaler, sondern auch Ihr zukünftiger Vorgesetzter mit dabei. Und dieser merkt sich üblicherweise sehr genau, was Sie über Ihre Erfolge, Erfahrungen und Skills erzählen.

Stellt sich später in der Praxis heraus, dass Sie den Arbeitgeber durch Lügen im Lebenslauf oder Vorstellungsgespräch getäuscht haben, riskieren Sie die fristlose Kündigung. Und das sogar lange nach der Probezeit!

Ihr Arbeitgeber hat das Recht, den Arbeitsvertrag auch nach Jahren wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Die Konsequenz: Sie verlieren Ihren Arbeitsplatz – und das Unternehmen darf sogar Schadenersatz verlangen.

Abgesehen davon, dass Sie dadurch verbrannte Erde hinterlassen, leiden auch Ihre Reputation und Integrität. Im schlimmsten Fall kostet Sie der Vorfall sogar Ihren nächsten Job – nämlich dann, wenn ein potenzieller neuer Arbeitgeber Erkundigungen über Sie einholt.

Grund 3: Wer im Vorstellungsgespräch lügt, riskiert juristischen Ärger

Bewerbungslügen können sogar juristische Konsequenzen haben: Falsche Angaben über Zeugnisnoten oder Abschlüsse sind Betrug! Genauer gesagt: Urkundenfälschung, die saftige Geldstrafen und bis hin zu fünf Jahre Gefängnisstrafe nach sich ziehen kann.

So wird aus vermeintlicher Hochstapelei ein kriminelles Vergehen. Denn allein der Versuch zählt bereits als Straftat.

Seien Sie ehrlich, und zwar bei allen professionellen und berufsbezogenen Angaben im Vorstellungsgespräch und in Ihren Bewerbungsunterlagen:

  • Ausbildungsabschlüsse
  • fachliche Qualifikationen
  • Arbeitszeugnisse und Noten
  • berufliche Erfahrungen, Tätigkeitsschwerpunkte und Erfolge
  • bisherige Arbeitgeber

Wer im Vorstellungsgespräch bei der Wahrheit bleibt, tut sich auch selbst etwas Gutes. Stellen Sie sich ehrlich die Frage: Ist ein Job, den Sie möglicherweise nur mithilfe von Lügen bekommen, wirklich der Richtige für Sie?

Wenn Sie den tatsächlichen Anforderungen nicht gewachsen sind, ist Scheitern quasi vorprogrammiert. Und spiegelt sich dann in Ihrem Arbeitszeugnis wider.

Ehrlichkeit zählt – mehr als ein lückenloser Lebenslauf

Die gute Nachricht: Auf Lügen im Vorstellungsgespräch können Sie gut verzichten – und trotzdem überzeugen. Stehen Sie zu Ihren Schwächen und punkten Sie mit Ihren persönlichen und fachlichen Skills.

Denn Unternehmen suchen nach Mitarbeitern, die Ihre Teams bereichern, mit Freude dabei sind und erfolgreich arbeiten. Dabei kommt es vielen mehr auf Persönlichkeit und Motivation an – und nicht auf den roten Faden in Ihren Lebenslauf.

Deshalb haben Sie auch mit einer lückenhaften Vita oder als Quereinsteiger gute Chancen auf Ihren Traumjob.

Lügen erlaubt?! Das dürfen Personaler nicht fragen

Nicht jede Lüge im Vorstellungsgespräch ist ein Vergehen. Denn es gibt Fragen, die Ihnen Arbeitgeber nicht stellen dürfen – und auf die Sie deshalb auch nicht wahrheitsgetreu antworten müssen.

Tabu sind (mit einzelnen Ausnahmen) private und intime Fragen:

  • zum Lebenspartner und zu Heiratsabsichten
  • nach Kinderwunsch, Schwangerschaft und Familienplanung
  • nach der Konfession und Religion
  • nach Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit
  • nach Lohnpfändungen und Vermögensverhältnissen
  • nach Vorstrafen
  • zur gesundheitlichen Situation
  • nach sexuellen Neigungen

Tipp: Antworten Sie auf unzulässige Fragen besser nicht mit „Das dürfen Sie nicht!“ oder einem Verweis auf die Gesetzeslage.Bleiben Sie ruhig, sachlich und überlegt. So antworten Sie souverän, ohne eine wirkliche Antwort zu geben. Generell sollten Sie sich aber überlegen, ob dieses Unternehmen der richtige Arbeitgeber für Sie ist.

 

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Als Personaldienstleister haben wir uns die Aufgabe gestellt, Sie bei Ihrer Jobsuche eingehend zu unterstützen. Unsere Expertise umfasst nicht nur Hilfe bei der Suche nach dem richtigen Job, sondern auch Beratungen zu allen Stationen des Bewerbungsprozesses und darüber hinaus. Dafür stehen wir Ihnen in ganz Deutschland zur Verfügung; unter anderem finden Sie unsere Frankfurter Personalberatung zentral in der Nähe der Innenstadt. Als Bewerber können Sie von uns eine persönliche, kostenfreie und individuelle Betreuung erwarten.