Sie sind Unternehmer?

Auf der folgenden Seite finden Sie ausführliche Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung.
Bei Zeitarbeit handelt es sich um ein spezielles Arbeitsverhältnis. Anders als bei einem regulären Arbeitsvertrag besteht hier ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber (Verleiher bzw. Zeitarbeitsfirma), Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) und dem Unternehmen, bei dem die Zeitarbeitskraft tätig ist (Entleiher). Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Arbeitnehmer und Robert Half als Personaldienstleister geschlossen. Robert Half tritt demzufolge als Arbeitgeber auf und übernimmt alle damit verbundenen Rechte und Pflichten – beispielsweise die Zahlung von Lohn (ggf. auch Zuschläge), die Gewährung von Urlaub und das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer. Zwischen dem Arbeitgeber und dem Entleiher wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) geschlossen. Im Folgenden überlässt der Arbeitgeber die Arbeitskraft des Zeitarbeitnehmers einem Unternehmen, das aktuell einen Personalbedarf besitzt. Daher sind für Zeitarbeit auch die Bezeichnungen „Arbeitnehmerüberlassung", „Leiharbeit", „Personalleasing", „Personalüberlassung" oder „Mitarbeiterüberlassung" gängig. Passen Arbeitnehmer und der jeweilige Entleiher, bei dem der Leiharbeitnehmer aktuell im Einsatz ist, gut zusammen, kann das Arbeitsverhältnis auch in eine direkte Festanstellung beim Entleiher umgewandelt werden, wenn dies von allen Seiten gewünscht ist.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die rechtlichen Grundlagen für Zeitarbeit. Daneben gelten spezielle Tarifverträge für die Arbeitnehmerüberlassung. Diese Tarifverträge sind zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den Arbeitgeberverbänden BAP oder iGZ ausgehandelt und regeln die Arbeitsbedingungen für Personal, das in Zeitarbeit angestellt ist. Dazu zählen: der Manteltarifvertrag (BAP & DGB), der Entgeltrahmen-Tarifvertrag (BAP & DGB), der Entgelt-Tarifvertrag (BAP & DGB)  sowie Branchenzuschlagstarifverträge. Die Tarifverträge regeln zum Beispiel die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsansprüche, aber auch den Lohn für die Zeitarbeiter. Weitere Informationen zu den rechtlichen Bedingungen der Zeitarbeit stellt auch das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit bereit. Das Gegenteil ist häufig der Fall. Auch wenn der Name „Zeitarbeit“ eine Befristung impliziert, werden in der Regel unbefristete Arbeitsverträge zwischen Zeitarbeitsfirmen (Personaldienstleister) und Zeitarbeitnehmern geschlossen. Bei Robert Half erhalten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der Vorteil: Endet der Einsatz im Entleihunternehmen, kehren die Arbeitnehmer zum Personaldienstleister zurück und können als Arbeitskräfte in einen neuen Betrieb (neuer Entleiher) entliehen werden – ohne einen neuen Arbeitsvertrag schließen zu müssen. Während der Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma meist unbefristet ist, gibt es für das Verhältnis Personaldienstleister und Entleiher eine zeitliche Begrenzung für die Überlassung von Personal in Zeitarbeit. Die Höchstüberlassungsdauer eines Leiharbeitnehmers von einem Personaldienstleister an einen Entleiher beträgt demnach maximal 18 Monate. Sind diese abgelaufen, kann der Entleiher anfragen, ob der Leiharbeitnehmer künftig direkt bei ihm angestellt sein will – oder der Entleiher meldet den Leiharbeitnehmer ab und der Personaldienstleister sucht für ihn einen neuen Einsatz. Der Leiharbeitnehmer wird sodann an einen neuen Entleiher überlassen. Wenn sich beide Seiten einig sind, ist eine Festanstellung des Leiharbeitnehmers beim Kundenunternehmen auch zu einem früheren Zeitpunkt jederzeit möglich und wird von viele Kundenunternehmen bereits vor Ablauf von 18 Monaten angefragt. Eine Vermittlung in Zeitarbeit ist nicht an eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Beruf gebunden. Branchenübergreifend wird Personal für einen befristeten Zeitraum gesucht, beispielsweise um Auftragsspitzen abzufedern, um personelle Engpässe zu überbrücken oder um schnell das benötigte Know-How ins Unternehmen zu bringen. Zeitarbeiter sind sowohl in hochspezialisierten Positionen gefragt als auch als Generalisten. Besonders in kaufmännischen und technischen Berufen kann ein Zeitarbeit-Job als Sprungbrett für die eigene Karriere dienen. Für hochqualifizierte Arbeitnehmer, die viel Abwechslung brauchen und vielfältige Erfahrungen sammeln wollen, kann die Arbeitnehmerüberlassung sogar eine bessere Option sein als eine feste Anstellung in einem Unternehmen. Für Arbeitnehmer gibt es gute Gründe für Zeitarbeit. Sie bietet eine gute Möglichkeit, ins Berufsleben einzusteigen oder zurückzukehren. Ob als Wiedereinstieg nach einer langen Arbeitspause oder als Berufseinstieg nach Abschluss eines Studiums oder einer Lehre: Zeitarbeitsfirmen vermitteln schnell und unkompliziert Stellen in Top-Unternehmen. So erhalten Arbeitnehmer auch die Chance, Berufserfahrung zu sammeln und sich mitunter neue Tätigkeitsgebiete zu erschließen. Sie können neue Qualifikationen erwerben und ihr berufliches Netzwerk erweitern. Führungskräfte können durch Zeitarbeit zudem unkompliziert in Top-Jobs vermittelt werden. Ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmer: Durch die geltenden Tarifverträge profitieren sie von einer Bezahlung nach Tarifvertrag während der gesamten Vertragslaufzeit. Auch dann, wenn sie gerade nicht als Zeitarbeits-Personal in einem Entleiherunternehmen tätig sind. Auch aus Unternehmenssicht gibt es verschiedene Gründe für Zeitarbeit. Beispielsweise benötigen Unternehmen zusätzliches Personal für einen bestimmten Zeitraum: als Vertretung z.B. bei Krankheit, Urlaub, Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit als Verstärkung oder Vertretung aufgrund saisonaler Besonderheiten  um Auftragsspitzen abzufangen um ein zeitlich begrenztes Projekt zu realisieren um einen geeigneten Mitarbeiter für eine bestimmte Position zu finden
Robert Half arbeitet vermittlungsorientiert. Das bedeutet, dass wir Zeitarbeitnehmer möglichst dauerhaft bei einem unserer Kundenunternehmen unterbringen wollen. Passen Entleiher und Zeitarbeiter gut zusammen, setzen wir uns aktiv für eine Umwandlung in eine Festanstellung beim Entleihunternehmen ein.
Wir vermitteln Bewerber deutschlandweit vorrangig in folgenden Bereichen:
In diesen und weiteren Branchen verfügen wir über zahlreiche Kontakte, sodass wir passende Arbeitnehmer und Unternehmen schnell und nachhaltig zusammenbringen können. Endet ein Einsatz in einem Entleiherunternehmen, finden wir schnell eine neue passende Stelle für Sie. Sie möchten Ihre Möglichkeiten vor Ort kennenlernen? Vereinbaren Sie einfach einen Termin an einem unserer Standorte und informieren Sie sich zur
* * Alle nur männlichen Bezeichnungen dienen der Vereinfachung und bezeichnen Angehörige aller Geschlechter (m/w/d) gleichermaßen; volle Gleichberechtigung ist sichergestellt.