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Robert Half langjähriger Tarifpartner des BZA

Ref. NE-02539

Aus aktuellem Anlass möchten wir unsere Kunden und Kandidaten darüber informieren, dass die Robert Half Deutschland GmbH & Co. KG ordentliches und tarifgebundenes Mitglied im Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. ist und damit die Tarifverträge Zeitarbeit der BZA-DGB-Tarifgemeinschaft nutzt.

Die die Tarifverträge Zeitarbeit der BZA-DGB-Tarifgemeinschaft sind von dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der CGZP (Christlichen Gewerkschaften) nicht betroffen.

Details zum Tarifvertrag des BZA finden Sie unter www.bza.de oder erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner in unseren Niederlassungen.