Bei Ihnen lief es beruflich in den letzten zwölf Monaten wie am Schnürchen. Sie haben mehr Verantwortung übernommen und Prozesse in Ihrer Abteilung effizienter gestaltet. Das schreit nach Anerkennung in Form einer Bonuszahlung. Viele Arbeitgeber sind dazu allerdings nicht verpflichtet. Daher brauchen Sie überzeugende Argumente. 

Hier lesen Sie:

Nehmen wir an, Sie arbeiten als Buchhalter. Vor einem Jahr haben Sie neue Aufgaben in Ihrem Unternehmen übernommen: Sie verantworten seitdem die Lohnbuchhaltung. Sie haben die Aufgabe motiviert angepackt und dabei aufgedeckt, dass sich im Laufe der Jahre einige fragwürdige Prozesse eingeschlichen haben. Daraufhin haben Sie einen deutlich effizienteren Workflow entwickelt. Dadurch konnten interne Aufgaben schneller erledigt werden und es blieb Ihnen sogar noch Zeit, die Kollegen aus der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung zu unterstützen. In Ihren Augen sollte Ihr Arbeitgeber dafür einen Bonus gewähren. Doch wie platzieren Sie das Thema am besten?

Wer kann eine Bonuszahlung bekommen?

Mit den besonderen Verdiensten in den vergangenen Monaten haben Sie bereits eine gute Ausgangslage, um eine Prämienzahlung herauszuschlagen: Sie haben nicht nur Ihre vertraglich vereinbarten Aufgaben erfüllt, sondern zusätzliche Leistungen erbracht. Denn wenn es keine pauschale Prämienzahlung an alle Arbeitnehmer eines Betriebs gibt, muss der Arbeitgeber begründen können, warum einzelne Mitarbeiter einen Bonus erhalten und andere leer ausgehen. Ansonsten können letztere eine Bonuszahlung einklagen. Legitime Gründe für die Zahlung von Prämien an ausgewählte Mitarbeiter sind:

  • Besondere Leistungen: Bei unserem Buchhalter-Beispiel ist die Sache klar: Wenn einzelne Mitarbeiter durch besondere Leistungen geglänzt haben, kann das einen Bonus wert sein, der anderen Kollegen verwehrt bleibt.
  • Unternehmenszugehörigkeit: Ein langjähriger Einsatz für das Unternehmen kann eine Prämie rechtfertigen. Arbeitgeber können mit ihren Mitarbeitern vereinbaren, dass zum Beispiel ab zehnjähriger Betriebszugehörigkeit eine jährliche Bonuszahlung geleistet wird.
  • Bindung einzelner Mitarbeiter: Wenn die Prämienzahlung dazu dient, für das Unternehmen besonders wertvolle Mitarbeiter zu halten, ist dies ebenfalls ein triftiger Grund. So darf ein Unternehmen beispielsweise einer hochqualifizierten IT-Fachkraft einen Bonus zahlen, damit diese mitsamt ihrem Fachwissen nicht zur Konkurrenz abwandert.

Einen generellen Anspruch auf Bonuszahlungen gibt es allerdings nicht. Die Entscheidung, ob Prämien gezahlt werden oder nicht, liegt allein beim Arbeitgeber. Es sei denn, es gibt verbindliche Regelungen, die die Zahlung vorschreiben – zum Beispiel ein Tarifvertrag.

Bonus verhandeln: Wie kommt das Thema auf den Tisch?

Es kann sich für Sie dennoch lohnen, das Thema bei Ihrem Vorgesetzten anzusprechen. Schließlich gibt es gute Gründe für Arbeitgeber, Boni springen zu lassen. Allen voran die Motivation ihrer Mitarbeiter.

Bleiben wir bei unserem Buchhalter-Beispiel: Wie soll er konkret vorgehen, um einen Bonus zu erhalten? Wichtig ist, dass sein Chef über seine guten Leistungen Bescheid weiß - und dabei führt der beste Weg über ein Mitarbeitergespräch. Anstatt die Forderungen direkt auf den Tisch zu bringen, sollte der engagierte Buchhalter zunächst gemeinsam mit dem Vorgesetzten seine Leistung aus dem vergangenen Jahr bewerten.

Ohne gute Argumente keine Prämienzahlung

Dabei liegt es am Mitarbeiter, seine Erfolge deutlich genug herauszustellen. Und deutlich heißt: So, dass der Chef sie schnell einordnen und gut nachvollziehen kann. Zahlen überzeugen dabei am besten.

So kann er beispielsweise darlegen, wie viel Zeit – und damit Kosten – er durch seine Effizienzmaßnahmen eingespart hat. Ein weiterer Pluspunkt ist es, wenn sich auch sein Team positiv über seine Arbeitsweise äußert oder die Kollegen aus der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung die gute Zusammenarbeit loben.

Bonus im Arbeitsvertrag: Darauf müssen Sie achten

Ist der Bonus bereits im Arbeitsvertrag festgehalten, bleibt es Ihnen erspart, das Thema selbst anzuschneiden. Üblicherweise ist die Bonuszahlung dann an das Erreichen bestimmter Ziele gekoppelt, die turnusmäßig, zum Beispiel für ein Geschäftsjahr oder halbjährlich, in Zielvereinbarungen festgehalten werden. Handeln Sie einen solchen Vertrag aus, sollten Sie genau hinschauen, damit sich Ihr Arbeitgeber nicht aus der Zahlung herauswinden kann. 

  • Es müssen konkrete Ziele vereinbart werden, keine Tätigkeiten.
  • Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Vorgesetzten realistische Ziele fest. 
  • Achten Sie dabei darauf, dass die Erreichung der vereinbarten Ziele tatsächlich in Ihrer Hand liegt und nicht von externen Faktoren abhängig ist, wie zum Beispiel der Leistung beteiligter Kollegen oder dem allgemeinen Unternehmenserfolg.
  • Legen Sie fest, wie die Zielerreichung überwacht und kontrolliert wird.
  • Halten Sie Ziele, Methoden, Feststellung der Zielerreichung und Fälligkeit der Bonuszahlung schriftlich fest.

Wenn der Chef den Bonus ablehnt

Trotz guter Leistungen und eindrucksvoller Belege ist es möglich, dass Ihre Forderung auf taube Ohren stößt: Eine Bonuszahlung wird kategorisch abgelehnt. Oft mit dem Hinweis auf die derzeit schwierige Situation des Unternehmens oder mit dem Argument, dass dies gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung verstoße. 

Darauf sollten Sie vorbereitet sein. Überlegen Sie sich, welche Alternativen zu einer Bonuszahlung Sie sich vorstellen können. Anregungen finden Sie im folgenden Abschnitt. Das Argument der Ungleichbehandlung können Sie leicht entkräften, wenn Sie eine leistungsabhängige Prämie fordern.

Beißen Sie bei Ihrem Vorgesetzten dennoch auf Granit, sollten Sie das Gespräch nutzen, um herauszufinden, warum die Zusatzzahlung abgelehnt wird. Im besten Fall ergibt sich daraus detailliertes Feedback, das bei der Zielerreichung und Verhandlung im nächsten Jahr weiterhilft. Erarbeiten Sie in diesem Gespräch gemeinsam mit dem Chef Ziele für das kommende Jahr. Wenn der Vorgesetzte dazu bereit ist, machen Sie Nägel mit Köpfen und vereinbaren Sie einen leistungsabhängigen Bonus für das Folgejahr.

Es muss nicht immer Geld sein: Alternativen zur Bonuszahlung

Schmettert Ihr Arbeitgeber Ihren Wunsch nach einem Bonus aus wirtschaftlichen Gründen ab, sollten Sie ihm stellvertretend für ihn günstigere Alternativen anbieten. Das kann zum Beispiel ein monatlicher Zuschuss zum ÖPNV-Ticket sein, ein kostenloser Stellplatz in Büronähe, Essensgutscheine, Zuschüsse zur Kinderbetreuung, Fortbildungen, zusätzliche Urlaubstage oder Tankgutscheine. 

Möglicherweise haben Sie von einer solchen Lösung sogar mehr als von einer finanziellen Leistung. Denn eine Bonuszahlung müssen Sie versteuern. Bei Sachleistungen hingegen schlägt der Fiskus erst ab einer bestimmten Höhe zu, bei einigen Leistungen sogar gar nicht. Beteiligt sich der Arbeitgeber beispielsweise an den Kosten für die Kita, in der Ihr Kind während Ihrer Arbeitszeit betreut wird, ist diese Leistung komplett steuerfrei. Es lohnt sich also, zu überschlagen, wie viel Ihnen von Ihrer Bonuszahlung nach Abzug der Steuer überhaupt bleiben würde.

 

Ist Ihr Arbeitgeber knauseriger als andere? Ermitteln Sie, welche Gehälter für Ihre Position üblich sind: 

Zugang zur Gehaltsübersicht

Bildquelle: © Warchi - iStockphoto.com